Dienstag, 11. September 2007

Vornamen-hölle

Gestatten, Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajar Majim Henriko Alessandro. Was sich wie der Abspann eines Karl May-Films liest, sind die zwölf Vornamen, die eine Mutter aus NRW ihrem Sohn verpassen wollte. Der Standesbeamte weigerte sich. Wenn er schon nicht wisse, wie man all die exotischen Namen schreibe, wie solle sich das Kind die merken? Die Frau klagte sich durch sämtliche Instanzen. Bis das Bundesverfassungsgericht entschied: Zwölf Namen haben einen "erheblich belästigenden Charakter" für das Kind. Fünf reichen! Auch wenn deutsche Standesämter und Gerichte immer Großzügiger werden- alle Namensvorschläge lassen sie längst nicht durchgehen. "Störenfried" oder "Borussia" bleibt Kindern bisher erspart. Mit "Pumuckl, "Pepsi Carola" und "Winnetou" müssen einige aber jetzt leben...
(Quelle: Illu der Frau)

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